Lotus übernimmt die repetitiven Verwaltungsaufgaben in Ihrer Apotheke – vollautomatisch, rund um die Uhr, ohne IT-Kenntnisse.
Lotus prüft automatisch die Nichtverfügbarkeitsliste und führt die Bestellungen beim Großhandel oder Herstellern direkt durch.
Rechnungen werden automatisch abgewickelt. Vollautomatisierte Verbuchung und absolut pünktlicher Versand von Zahlungserinnerungen.
Alle relevanten Dokumente, Belege und BWA-Daten werden fristgerecht, 100% sicher und automatisiert an Ihren Steuerberater übermittelt.
Egal ob Rote-Hand-Briefe, Preiskalkulationen oder Stellenanzeigen - wenn es am PC machbar ist, entwickeln wir eine maßgeschneiderte Automatisierung.
Lotus lässt sich nahtlos im Hintergrund einrichten, ohne dass Ihre alltäglichen Apothekenabläufe gestört werden.
Überzeugen Sie sich selbst davon, wie viele Stunden Verwaltungskram Ihnen Lotus abnehmen kann. Wir beraten Sie unverbindlich.
Kontakt aufnehmenLotus Automation hat sich vollständig auf die Digitalisierung und Automatisierung von Apotheken spezialisiert. Wir kennen die immensen Herausforderungen des heutigen Apothekenalltags: Stetig wachsende Bürokratie, zunehmender Personalmangel und zeitfressende Verwaltungsaufgaben wie das Prüfen von Nichtverfügbarkeitslisten.
Aus unserer tiefgreifenden Branchenexpertise heraus wissen wir: Eine Software darf keine zusätzliche Arbeit machen. Sie muss sich unsichtbar, verlässlich und sicher in bestehende Systeme (wie Pharmatechnik, ADG oder CGM) integrieren lassen.
Deshalb entwickeln wir sogenannte "digitale Mitarbeiter". Das sind maßgeschneiderte Automatisierungen, die monotonen Verwaltungsaufwand im Hintergrund völlig selbstständig abarbeiten. Unser Ziel ist es, Apothekenteams radikal zu entlasten, damit der Fokus wieder zu 100% auf dem liegen kann, was wirklich zählt: Einer exzellenten und fundierten Patientenberatung.
Ouais Mahfouz
Straße des 18. Oktober 31
04103 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 177 2385053
E-Mail: info@lotus-automation.de
Website: www.lotus-automation.de
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Im Rahmen der Nutzung der Lotus-Software verarbeiten wir Daten, die Sie uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermitteln. Dies umfasst insbesondere Daten aus Ihrem Warenwirtschaftssystem (Nichtverfügbarkeitsliste, Bestelldaten, Artikeldaten). Diese Daten werden ausschließlich zur Erbringung des Dienstes verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Lotus Automation, Ouais Mahfouz, Straße des 18. Oktober 31, 04103 Leipzig (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Leistungen der Prozessautomatisierung, Softwareentwicklung, Systemintegration und IT-Beratung.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, sofern der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung.
Gewünschte Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang sind dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Mehraufwände werden gesondert vergütet.
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Bei Projekten über 2.000 EUR ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
Hinweis: Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Angegebene Fristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Höhere Gewalt berechtigt den Auftragnehmer, Fristen angemessen zu verlängern.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.
Vorleistungen, Frameworks und Werkzeuge, die der Auftragnehmer unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, verbleiben in seinem Eigentum.
Beide Parteien verpflichten sich, alle erhaltenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstyisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufende Serviceverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
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Mit Hetzner besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Weitere Informationen: hetzner.com/de/rechtliches/datenschutz
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.